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Wissenswertes

Sanitätsdienst notwendig?

Warum Veranstaltungen einen Sanitätsdienst benötigen

Vielleicht ist Ihnen im Rahmen der Vorbereitung Ihrer Veranstaltung auch schon oft die Frage aufgekommen, warum Sie einen Sanitätsdienst benötigen. Die Spur nach gesetzlichen Grundlagen ist lang und breit gefächert. Dies liegt an den unterschiedlichen Arten von Veranstaltungen.
Genau gesagt gibt es fünf grundlegende gesetzliche Grundlagen:

1. öffentliche Veranstaltungen in baulich begrenzten Flächen (Versammlungsstättenverordnung)
2. Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen  (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
3. Veranstaltungen im öffentlichen Luftraum z.B. Flugshows (Luftverkehrsgesetz)
4. Volksfeste auf freien Flächen (Gewerbeordnung)
5. Veranstaltungen welche ein Gefahr für öffentliche Sicherheit darstellen (Ordnungsbehördengesetz)

 

Unter welches Gesetz / Verordnung fällt Ihre Veranstaltung? Brauchen Sie überhaupt einen Sanitätsdienst?

Eine pauschale Aussage lässt sich nur sehr schwer treffen. Deshalb prüfen wir jede Anfrage anhand aktueller Gesetze um Ihnen den optimalen Schutz bieten zu können. Somit kann auch der Umfang des Sanitätsdienstes bemessen werden. Zur Grundlage der Berechnung wird unter anderem das Konzept nach Maurer verwendet. Dieses anerkannte Konzept errechnet anhand diverser Faktoren eine Punktzahl. Diese ist in einer Bedarfstabelle geschlüsselt und gibt somit Aufschluss über benötigte Ressourcen.
Dieses Konzept hat seine Grundlage in den meisten der oben genannten Gesetzen.

Ab einer gewissen Veranstaltungsgröße muss der errechnete Bedarf an Einsatzkräften mit dem zuständigen Ordnungsamt abgesprochen werden. Diesen Schritt übernehmen wir gerne für Sie!

Warum sollten Sie sonst noch einen Sanitätsdienst haben?

  • weil Ihnen das  Wohl Ihrer Gäste besonders am Herzen liegt
  • weil Sie  Gäste mit Risikofaktoren haben
  • weil Erkenntnisse von vorherigen Veranstaltungen gezeigt haben, dass ein Sanitätsdienst notwendig ist

 

Wussten Sie, dass Sie als Veranstalter in der Verantwortung stehen?

Falls Sie eine Veranstaltung durchführen, die unter die oben genannten Bedingungen fällt, sind Sie als Veranstalter in der Pflicht für die Unversehrtheit Ihrer Gäste zu sorgen. Kommen Sie dem nicht nach, sind Sie regresspflichtig.

Durch die Delegation der Ausführung übertragen Sie diese Verantwortung in die Hände Ihres Dienstleisters. Die Wahl des Dienstleisters obliegt Ihnen. Dies können zum Beispiel private Dienstleister wie wir sein oder auch anerkannte Hilfsorganisationen. Letztendlich ist die fachgerechte Ausführung wichtig.

Wozu verpflichten wir uns wenn Sie uns beauftragen?

Wir übernehmen in Ihrem Auftrag die Pflicht zur

  1. Maßnahme der allgemeinen Betreuung
  2. Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  3. Erste-Hilfe-Maßnahmen

Wir gehen jedoch noch einen Schritt weiter und stehen Ihnen über dem normalen Maß hinaus zur Seite. Dies kann z.B. in Form von Ausgabe von Kühlpacks bei Sportveranstaltungen sein.

Grundsätzlich steht bei uns der Kunde mit all seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt.

Was passiert wenn Sie auch einen Rettungswagen benötigen?

Auch dann steht Ihnen DL-eventsolution zur Seite. Die rettungsdienstliche Versorgung am Veranstaltungsort darf per Gesetz durch "Dritte" durchgeführt werden. Auflage ist die Erfüllung der notwendigen Grundqualifikation nach geltendem RettG des jeweiligen Bundeslandes.
Da unser Personalstamm zu 80% aus ausgebildetem Rettungsdienstpersonal besteht, können wir Ihnen schnell und unkompliziert auch Rettungsmittel stellen.

Qualitätsversprechen

DL-eventsolution sichert Ihnen bei jedem Auftrag höchste Qualität zu. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, setzen wir ausschließlich erfahrenes Personal aus dem Rettungsdienst ein. Mindestqualifikation aller Mitarbeiter ist Rettungshelfer. 85% der Mitarbeiter sind Rettungsassistenten mit Zusatzausbildung. Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu!

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